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18.10.2020 - Aufwand Einführung wiederkehrende Ausbaubeiträge

Aufgrund einer Änderung im Kommunalabgabengesetz im Mai dieses Jahres ist beabsichtigt, auch in Ingelheim zum 01.01.2020 wiederkehrende Beiträge einzuführen. Entsprechende Vorberatungen auf der Grundlage der Vorarbeiten durch die Verwaltung fanden bereits im Haupt- und Finanzausschuss statt.

Dabei zunächst vielen Dank an die Verwaltung für die umfangreichen und ausführlichen Unterlagen und Ausführzungen, die eine hervorragende Grundlage für die politischen Beratungen sind bzw. waren.

Die Einführung der wiederkehrenden Beiträge wird mit zusätzlichen Kosten bzw. einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein, was im Rahmen der Einführung auch das Land dazu veranlasste, den Kommunen eine Ausgleichszahlung von 5 Euro je Einwohner in den Abrechnungsgebieten für die Umstellung zu gewähren, wenn die Satzung bis spätestens 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Frage in der kommenden Sitzung des Stadtrates:

  1. Welcher Aufwand wird für die Stadt Ingelheim mit der flächendeckenden Einführung der wiederkehrenden Beiträge insgesamt verbunden sein (einschl. Kosten für Datenerfassung durch Externe, Rechtsberatungskosten etc.) und wie hoch sind die bisher entstanden Aufwendungen (einschl. des Aufwands im Rahmen der Beratungen 2017/2018)?

  2. Mit welchem jährlichem Aufwand rechnet die Verwaltung nach der Einführung der wiederkehrenden Beiträge ab dem kommenden Jahr? Sind im Haushalt bzw. dem Stellenplan zusätzliche Stellen vorzusehen?

Christian Fürst