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21.03.2022 - Hangfläche von der Einfahrt zur EDEKA im Wohnpark Uhlerborn

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Angelegenheit wurde an mich herangetragen. Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Anfrage betreffend die Grundstücksangelegenheiten am Budenheimer Weg. Konkret geht es um die Hangfläche von der Einfahrt zur EDEKA kommend bis zum Ende, der am Hang angrenzenden ca, 10 - 12 Häuser im Baugebiet Wohnpark Uhlerborn.

  1. 2002 als die Häuser vom Wohnpark verkauft wurden, war die Grundstückgrenze der Beginn des Hanges! Wo verläuft die Grundstücksgrenze der Häuser heute?
  2. Wem gehört der Hang mit dem Baum und Strauchbewuchs?
  3. Die Anwohner nutzen den Hang bis zum Budenheimer Weg. Zu Zeiten der Verbandsgemeinde Heidesheim wurde eine solche Nutzung durch die Kreisverwaltung untersagt.
    1. Was für Gründe sprachen damals gegen eine Nutzung?
    2. Wer hat den Anwohnern erlaubt, den Hang privat zu nutzen?
    3. Aus welchen Gründen wird die Nutzung des Hangs heute erlaubt?
    4. Sind die damaligen Hinderungsgründe entfallen?
    5. Wer haftet bei Schäden, die sich über die gesamte oder nur teilweise Hanganlage erstrecken?

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Schleuß

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort