Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der CDU und SPD-Stadtratsfraktion bitten wir sie um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zum Bebauungsplan „südlich der Burgunderstraße“. Gerne kann, soweit möglich, ergänzend zur schriftlichen Beantwortung eine mündliche Erörterung der Fragen in der Bau- und Planungsausschusssitzung vom 1.4.2025 stattfinden.
- Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf“ südliche der Burgunderstraße“, sieht in allen Bereichen des Bebauungsplanes die Festsetzung WA allgemeines Wohngebiet vor. Warum wurden mit Blick auf die bereits existierende Struktur, mit Ausnahme des WA 1Bereich des Neuweg, nicht nur reines Wohngebiet WR vorgeschlagen?
- Warum wurden für die Flächen WA 3 GRZ 0,45 und WA5 GRZ 0,4 festgelegt? Was spricht gegen einer GRZ von 0,4 im WA 3 und eine GRZ von 0,35 im WA 5? 3. Im vorliegenden Bebauungsplan wurden keine Regelungen bezüglich der Geschossflächenzahl getroffen. Was spräche gegen eine Geschossflächenzahl von 0,5 bei einer Grundflächenzahl von 0,35 beziehungsweise von einerGeschossflächenzahl von0,6 bei bei einer Grundflächenzahl von 0,4?
- Der vorliegende Bebauungsplan sieht keine Regelung der Anzahl der Vollgeschosse vor. Wäre eine Regelung der Vollgeschosse im Plangebiet nicht sinnvoll, um den Charakter des Plangebietes zu erhalten? Was spricht dagegen im WA 1bis WA 3 zwei Vollgeschosse und im WA 4 bis 6 ein Vollgeschoss festzuschreiben?
- Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine Regelung der Gebäudehöhen vor. Könnte die Verwaltung bitte an einem Beispiel aus dem Bebauungsplan die Berechnung von zwei fiktiven Gebäudehöhen konkret erläutern (Zum Beispiel im WA 3 und WA 4)? Was spricht gegen eine Regelung durch GFZ und Begrenzung der Vollgeschosse?
- Welche Auswirkung auf den Bebauungsplan hätte es, wenn man zusätzlich zur offenen Bauweise die Bauweise Einzelhäuser und Doppelhäuser aufnehmen würde?
- Der Bebauungsplan sieht keine Regelungen zum Thema Anzahl der maximalen Wohneinheiten vor. Erscheint es nicht sinnvoll, um den Charakter des Gebietes zu erhalten und gleichzeitig eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen eine maximale Anzahl von zwei Wohneinheiten vorzusehen und dies bei einer Grundstücksgröße von 350 Quadratmetern. Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelung in Bezug auf die moderate Nachverdichtung?
- Wieso sieht die Verwaltung für die Dächer in den WA 3 bis 5 nicht eine Flachdach Regelung bzw. Satteldächer bis maximal 30 Grad vor.
- In der Begründung wird aufgeführt, dass die Festsetzungen aus dem Bestand abgeleitet wurden. Allerdings ist festzustellen, dass bei einigen Gebäuden die falschen Maße übernommen wurden (siehe Begründung, S. 20):
- a. Gotenstraße 8: Traufhöhe gem. Bestandsaufnahme = 5,8 m, in Begründung = 6,9 m
b. Gotenstraße 20: Traufhöhe gem. Bestandsaufnahme = 6,5 m, in Begründung = 8,0 m
c. Bei dem Gebäude Frankenstraße 16 wird bezweifelt, dass hier die Traufhöhe bei 7,0 m liegt. Augenscheinlich beträgt diese ca. 5,5 m. Könnte die Verwaltung dies Bitte überprüfen, kurz erläutern und ggf. anpassen. - In der Planzeichnung entsteht ein Gebiet, welches nicht klar einem WA zugeordnet ist. Zu welchem WA gehört es? Beziehungsweise welche Festsetzungen sollen hier getroffen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Lakinger(CDU) und Dominik Brill(SPD)

