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14.11.2017 - Stellungname der CDU-Stadtratsfraktion zu einem Artikel der FWG-Fraktion

Der Artikel der FWG-Fraktion könnte den Eindruck vermitteln, der moderne Rechtsstaat habe keine Wurzeln in der christlichen, abendländischen Kultur. Er basiere allein auf den Grundlagen von Humanismus und Aufklärung. Zu einen stimmt dies nicht in dieser Eindeutigkeit. Und zum anderen sollte man sich einmal die Frage stellen, ob Humanismus und Aufklärung nicht ebenfalls auf ebenjener christlich-abendländischen Kultur entstanden sind. Man denke an den bekanntesten europäischen Humanisten, Erasmus von Rotterdam, der gegen Luther auf der päpstlichen Seite stand.

Auch die angebliche klare Trennung zwischen Staat und Kirchen stimmt in der von der FWG vorgetragenen Absolutheit nicht. Das Bundesministerium des Innern schreibt: „Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat "Heimstatt aller Bürger" sein - unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher selbst nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. ….. Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. ….“

„Die Grundrechte und insbesondere die Würde des Menschen sind meiner Meinung nach aus dem christlichen Menschenbild entwickelt und ohne den Glauben an einen, die Menschen liebenden Gott, kaum vorstellbar. Die religiösen Glaubensgemeinschaften, die auf dem Fundament der Achtung der persönlichen Freiheit stehen, bilden gleichsam eine kulturelle Grundlage auf dem der Staat steht.“, so Sascha Lakinger stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion.

Allerdings scheint diese stark akademisierte Diskussion für uns in Ingelheim nicht wirklich zielführend. Der Stadtrat wird sich entscheiden müssen, wie viel Teilhabe er den Religionsgemeinschaften in seiner Stadt zugestehen will. Diese Verantwortung wird dem Stadtrat auch nicht durch eine Anhörung abgenommen.