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Gespräch mit Vizepräsident der Bundesnetzagentur: Starke Netze für Daten, Kommunikation und Mobilität

Dies war das Thema eines Gesprächsabends, zu dem die MIT Rheinland-Pfalz am 26. März nach Ingelheim eingeladen hatte. Als Gäste des Abends konnte MIT- Landesgeschäftsführer Helmut Klapheck den Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur, Dr. Wilhelm Eschweiler, und den Abteilungsleiter Informationstechnik und Sicherheit, MIT-Freund Elmar Zilles, begrüßen. Auch der Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand in Rheinland-Pfalz, Josef Dötsch MdL, bereicherte die Gesprächsrunde. Besonders aktuelles Thema der Veranstaltung war die gerade laufende Frequenzversteigerung, welche die Bundesnetzagentur in ihrem Dienstgebäude in Mainz durchführt. Eschweiler wies darauf hin, dass der Begriff „5G-Versteigerung“ in mehrfacher Hinsicht irreführend sei. So hat die Bundesnetzagentur schon vor über 10 Jahren die Grundlage dafür geschaffen, dass auch die in früheren Jahren für öffentlichen Mobilfunk versteigerten Frequenzen für die jeweils aktuellste Technologie genutzt werden können. 5G-Technik kann daher von den Unternehmen auch überall da genutzt werden, wo aktuell noch frühere Mobilfunktechnologien verwendet werden. Zudem werden in wenigen Jahren weitere Frequenzen frei, z. B. der 800 MHz-Bereich Ende 2025, welche dann frühzeitig wieder vergeben werden sollen, um Planungssicherheit zu schaffen.   

Den mittelständischen Besuchern des Abends ging es aber darüber hinaus um grundlegende und entscheidende Fragen für die Qualität des nationalen, der regionalen und kommunaler Wirtschaftsstandorte in Deutschland: ein flächendeckendes Kabelnetz und Funknetz auf dem Stand der Technik. Letzterer ist eben aktuell 5G. Eschweiler verteidigte die politische und im Grundgesetz verankerte Grundentscheidung, dass die Kommunikationsnetze von privaten Unternehmen ausgebaut und betrieben werden. Das entspreche dem ordnungspolitischen Ansatz der Sozialen Markwirtschaft. Dafür gibt es eine Wettbewerbsordnung. Diese zu überwachen und durchzusetzen ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Eschweiler hob hervor, dass aktuell nicht alle verfügbaren Frequenzen versteigert werden. Die Bundesnetzagentur hat einen besonderen Frequenzbereich vorgehalten, dessen Nutzungsrechte nicht versteigert werden, sondern den Unternehmen der Wirtschaft ab dem kommenden Sommer für ihre betriebsbezogenen Lösungen gegen angemessene und bezahlbare Gebühren angeboten werden können. Daraus können nicht nur große Industriefirmen Nutzen ziehen, sondern auch mittelständische Betriebe und Start-ups. 

Für die notwendigen Lückenschlüsse einer flächendeckenden Netzversorgung verspricht sich die Bundesnetzagentur bei den Mobilfunkfrequenzen viel von der Auflage bei der aktuellen Versteigerung, dass die Versorgung die Areale längs aller Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen umfassen muss.

Eschweiler sprach auch Möglichkeiten an, für Regionen, die wegen geringerer Siedlungsdichte für die Netzbetreiber wirtschaftlich schwierig sind, eine angemessene Versorgung darzustellen. Insbesondere kann er sich eine Art negativer Versteigerung vorstellen, indem z. B. die Versteigerung so ausgelegt wird, dass derjenige Anbieter den Zuschlag erhält, der die festgelegten Ausbauverpflichtungen mit dem geringsten Fördermittelbetrag einzugehen bereit ist. Die entsprechenden Bundes- und Landesmittel dafür gibt es. Das aber ist deshalb Sache des Bundes und der Länder. Mittelfristig werde es auch hier mehr konkurrierende  Anbieter geben.

Deutlich widersprach Eschweiler Darstellungen, nach denen Deutschland anderen Ländern hinterherhinke. Ein sorgfältiger Vergleich führt für ihn zu anderen Schlüssen. Eschweiler zeigte sich sehr optimistisch, dass Deutschland bei der Qualität seiner Kommunikationsnetze mithält und sogar maßgeblich sein kann.

Spannend waren die Ausführungen von Eschweiler und Zilles zur Sicherheit in der gesamten Telekommunikation und die daran anknüpfende Kontroverse beispielsweise um die Beteiligung chinesischer Unternehmen am Aufbau der Netzinfrastruktur. Die Vertreter der Bundesnetzagentur verwiesen auf die hohen Sicherheitsanforderungen, welche die Bundesnetzagentur für alle öffentlichen Netze verpflichtend macht. Folglich betreffen diese alle beteiligten Unternehmen und alle Mobilfunknetze, und daher nicht nur z. B. Huawei bei 5G. Ein prinzipieller Ausschluss der chinesischen Firma würde den Funknetzausbau empfindlich verzögern, da für die 5G-Technologie in den ersten Schritten insbesondere an den bestehenden und installierten Mobilfunkbasisstationen Softwareupgrades zu machen sind. Wo diese mit Huawei-Technik ausgerüstet sind, werden die anstehenden Aufrüstungsmaßnahmen nicht mit der Technik oder Software anderer Hersteller durchgeführt werden können. Dann bliebe an solchen Basisstationen als Alternative eben nur eine vollständige Umrüstung auf die Technik eines alternativen Herstellers. Da Huawei aktuell einen relativ großen Anteil der öffentlichen Mobilfunknetze in Deutschland ausgerüstet hat, ergäbe sich dadurch ein sehr hoher Finanz- und Zeitbedarf. Deutschland als Leitmarkt für 5G wäre dadurch in weite Ferne gerückt.

Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Sicherheitsanforderungen, deren Einhaltung sie auch mit eigenem Personal vor Ort bei den Unternehmen und technischen Einrichtungen überprüft, insbesondere alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Netze im Fokus. Sie wird sicherstellen, dass Fernmeldegeheimnis und Datenschutz nach deutschem Recht gewahrt sind, und zwar unabhängig davon, in welchen Staaten die technischen Komponenten hergestellt werden. Eine technische Frage also, die mitten in eine überaus brisante politische Kontroverse führt, bis hin zur weltpolitischen Bedeutung.

 

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