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21.02.2020 - Rahmenplan Frei-Weinheim

  • Eingereicht am: 21.02.2020
  • Antragsteller: Gemeinsamer Antrag von CDU, FWG/BLH und Grünen
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU, Grüne, FWG/BLH

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

Sehr geehrte Frau Brühl, Sehr geehrter Herr Laur,

Bezugnehmend auf die E-Mail von Frau Mattern vom 07.01.2020 gehen wir auf die übermittelten Fragestellungen wie folgt ein:

Nachdem in der letzten Ausschusssitzung augenscheinlich ein Dissens hinsichtlich der Frage herrschte, was unter einem Rahmenplan zu verstehen sein sollte, formulieren wir unsere Vorstellung in Anlehnung an die von der Stadt Wiesbaden genutzten Definition wie folgt:

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotenziale eines Stadtteils oder eines abgegrenzten Teilbereichs innerhalb des Stadtgebietes auszuloten und Perspektiven für dessen weitere Nutzung und Gestaltung darzustellen. Er dient in erster Linie dazu, die mittelfristigen Ziele der Stadtentwicklung zu formulieren und dies auch im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren.

Der Rahmenplan entfaltet seine besondere Wirkung in Gebieten, die dem Strukturwandel unterworfen sind oder in denen große städtebauliche Projekte geplant sind, die mit Hilfe einer Rahmenplanung in das Gesamtgefüge eines Stadtteils integriert werden. Manchmal wird dazu auch mit unterschiedlichen Szenarien gearbeitet, wenn man variabel auf mögliche zukünftige Entwicklungen reagieren will. Oft dienen Rahmenplanungen als substanzielle Grundlage für daraus zu entwickelnden Bebauungspläne.

Folgende Merkmale erscheinen uns also für einen Rahmenplan von Bedeutung:

  • Er ist ein Informelles Planungsinstrument.
  • Er vermittelt Perspektiven für die weitere Nutzung und Gestaltung des Planungsgebiets.
  • Er zeigt (ggf. auch mit Alternativen) Potentiale der Stadtentwicklung auf, also die Gesamtheit aller vorhandenen verfügbaren Mittel und Möglichkeiten.
  • Er formuliert Ziele der Stadtentwicklung.
  • Er eignet sich als mögliche Grundlage für Bebauungspläne.
  • Er ist ein gutes Instrument der unmittelbaren Bürgerbeteiligung unter Wahrung der Entscheidungsbefugnisse des Rates.
  • Er ist nicht völlig unverbindlich. Wo Abweichungen vom derzeit Machbaren erfolgen, sollte das klar gekennzeichnet sein (Bsp.: Überplanung von Naturschutzgebieten)
  • Die von ihm aufgezeigten Potentiale sollen nicht nur einigermaßen realistisch machbar sein, sondern stellen tatsächlich den Wunsch des Rates dar.
  • Er ist thematisch nicht beschränkt. Allgemein fehlen unseres Erachtens vor allem die klaren Ziele zu den sozialen Themen, wie wir Aufenthaltsqualität für Jung und Alt schaffen wollen und wodurch, zur Belebung der Wirtschaft, zu Kitas und Altenheimen, zu erwartbaren Verkehrsströmungen und wie wir ihnen begegnen, zu Risiken (Hauptstraße durch Stadtmitte), zu Geschäften, zu den Funktionserfüllungen der Planbereiche im Stadtteil untereinander u.s.w.

Dies vorweg geschickt nachstehend noch einige konkrete Vorstellungen, konkret wo der bisherige Entwurf ergänzt bzw. nachgebessert werden sollte, ehe er erneut zur Abstimmung gestellt werden kann:

  • Die aktuelle Planung zum Dammumbau muss integriert sein. Erst dann kann über eine Gestaltung des Stadttores Nord diskutiert werden.
  • Wir möchten eine Stellungnahme der für Hochwasserschutz zuständigen Landesbehörde betreffend der Wohngebäude ersatzweise für den Damm im Bereich der ehemaligen Hafenbetriebe. Dann erst kann über eine etwaige Wohnbebauung des Gebiets entschieden werden.
  • Die Positionierung der Ortsmitte, durch deren Mitte die Rheinstraße laufen soll, wird abgelehnt. Sie sollte stattdessen im Thornschen Gelände angesiedelt werden. Alternativen sollten diskutiert werden.
  • Ein durchgehender Belag / ein niveaugleicher Ausbau in der Rheinstraße erscheint bei der vorhandenen und der zu erwartenden Verkehrsdichte zu gefährlich für Fußgänger und wird daher abgelehnt.
  • Die Fläche „Entwicklung Umfeld ehemalige Aussegnungshalle“ soll überprüft und ggf. erweitert werden im Hinblick auf die veränderte Bestattungskultur (Urnenbestattung).
  • Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob man im Bereich der Querspange Brüder-Grimm-Straße im Zusammenhang mit der Überplanung des Norma-Gebäudes einen unterirdischen Quartiersparkplatz herstellen kann.
  • Im Bereich Stadttor Süd bitten wir um Erstellung eines Schallschutzgutachtens für das Heranrücken der Wohnbebauung an den Verkehrsknotenpunkt Konrad-Adenauer-Straße / Rheinstraße. Zudem muss die aktuelle Planung des LBM in die Rahmenplanung eingepflegt werden.
  • Die Überplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen in der Rahmenplanung soll unterbleiben. Etwaige Ausnahmen davon sind durch Stellungnahmen der entscheidungsbefugten Aufsichtsbehörden vorab zu untermauern.
  • Im Rahmenplanentwurf fehlen bislang Gemeindebedarfsflächen für Alten- und Kinderbetreuung. Diese muss noch ergänzt werden.

Wir bedauern es, dass die Stadtverwaltung in den letzten Monaten wiederholt Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses hat ausfallen lassen und regen an, offene Fragen oder auch Diskussionsbedarfe wieder mehr in der Sitzung zu behandeln.

Gemeinsamer Antrag von CDU, FWG/BLH und Bündnis 90/Die Grünen