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29.06.2020 - Rheinland-Pfalz ist jetzt noch das letzte verbliebene Bundesland mit einer Erhebungspflicht für Ausbaubeiträge

Schon sehr kurze Zeit nach der Gesetzesänderung durch das Land – die Verkündung ist gerade einmal 6 Wochen alt – hat uns die Verwaltung diese Vorlage für einen Grundsatzbeschluss vorgelegt. Das ist sportlich.

Die Vorberatungen dazu fanden vergangenen Woche im Haupt- und Finanzausschuss statt und auch unsere 4 Fraktionsmitglieder hatten der Vorlage der Verwaltung zunächst als Empfehlung an den Stadtrat noch zugestimmt.

Leider konnten wir erst jetzt mit der gesamten Fraktion über die Einführung wiederkehrender Beiträge in Ingelheim sprechen. Dabei sind wir nach eingehender Beratung aber zum Ergebnis gelangt, dass die CDU-Fraktion dieser Vorlage jetzt bei der abschließenden Entscheidung im Stadtrat nicht zustimmen kann.

Zunächst ist es für uns sehr bedauerlich, dass wir uns über eine Abschaffung bzw. über eine Resolution im Stadtrat vor einigen Monaten nicht einigen konnten, und auch, dass sich der Landtag nicht dazu entschließen konnte.

Rheinland-Pfalz ist jetzt noch das letzte verbliebene Bundesland mit einer Erhebungspflicht für Ausbaubeiträge.

Hier muss man sich schon fragen, wieso ist das, was in (allen) anderen Bundesländern geht, nicht bei uns in Rheinland-Pfalz möglich? Warum sollen für Straßenausbaumaßnahmen die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, obgleich die Infrastruktur doch für alle da ist?

Und warum müssen wir unsere Bürger in Ingelheim für den Straßenbau zur Kasse beten, obwohl wir zu den finanziell best ausgestatteten Städten Deutschlands mit Rücklagen über mehrere 100 Mio. Euro gehören?

Und wenn die Verwaltung jetzt argumentiert, dass es in der Stadt auch andere Zeiten geben könne und angesichts der vielen freiwilligen Leistungen, die sich die Stadt mittlerweile leiste, der finanzielle Spielraum möglicherweise irgendwann gefährdet sei, so muss man daran erinnern, dass der Straßenbau unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge ist.

Sicher kann man bei wiederkehrenden Beiträgen über gewisse Vorteile gegenüber hohen Einmalabrechnungen diskutieren. Es gibt aber viele Nachteile und eine wirkliche Entlastung für die Bürger wird es, betrachtet über einen über einen gewissen Zeitraum, damit nicht geben.

Die Eigentümer wissen oder sehen dann oftmals auch gar nicht, wofür sie diesen wiederkehrenden Beitrag zahlen, weil die erneuerten Straßen in einem anderen Teil ihrer Abrechnungseinheit liegen.

Fakt ist: Mit dem Übergang auf wiederkehrende Beiträge, wie sie das Land jetzt beschlossen hat, werden die bestehenden Ungerechtigkeiten keineswegs beseitigt, sie werden nur verlagert. So haben sich wiederkehrende Beiträge auch im Bundesgebiet nicht durchgesetzt. Sie sind und bleiben eine Ausnahmeerscheinung.

Das neue Gesetz gibt uns ausreichend Zeit, mit der Entscheidung über die Einführung der wdk Beiträge zu warten. Erst ab 2024 sollen einmalige Beiträge nicht mehr erhoben werden dürfen.

Daher macht es jetzt auch keinen Sinn für eine Stadt wie Ingelheim, auf die Schnelle auf dieses System umzustellen, zumal der Rat sich ja in der Vergangenheit auch nicht dafür begeistern konnte.

Und: Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des Landes zur Beibehaltung der Ausbaubeiträge im kommenden Jahr nach der Landtagswahl eventuell mit anderen Mehrheiten wieder revidiert wird und wir können daher dieser Vorlage, wie bereits gesagt, nicht zustimmen.

Christian Fürst