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30.10.2023 - Antrag Grünsatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

die Stadtratsfraktionen von CDU, B90/Die Grünen und FWG stellen für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.11.2023 und in Folge für die Stadtratssitzung am 13.11.2023 folgenden Antrag:

Der Stadtrat macht sich die „Satzung der Stadt Speyer über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen (Begrünungssatzung) vom 21.12.2018 in der Fassung vom 18.06.2021“ (siehe Anlage) als Grünsatzung für die Stadt Ingelheim am Rhein inhaltlich zu eigen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungstext formal auf die Stadt Ingelheim am Rhein anzupassen und dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

Begründung:

Dem Auftrag des Stadtrates zur Erarbeitung einer Grünsatzung für die Stadt Ingelheim kam die Verwaltung bisher noch nicht nach. Bei wiederholten Nachfragen wurde dem Stadtrat mitgeteilt, dass die personellen Kapazitäten, einen Satzungstext zu erarbeiten, fehlen würden. Diesen Engpass erkennen wir an und legen deshalb, mit dem heutigen Antrag, eine fertige, praxiserprobte Satzung zur Beschlussfassung vor. Wie auch viele anderen Kommunen hat die Stadt Speyer eine, unserer Intension entsprechende, Satzung erarbeitet und beschlossen. Dieser Vorarbeit kann sich die Stadt Ingelheim bedienen und sich die Satzung der Stadt Speyer, ohne weiteren großen Verwaltungsaufwand, zu eigen machen. Es ist nicht einzusehen, warum jede Gebietskörperschaft „das Rad neu erfinden“ sollte, obwohl die zu regelnden Problemstellungen überall die gleichen sind. Nach einem Satzungsbeschluss für Ingelheim und einer Praxisphase, ist es im Nachgang immer möglich die Satzung anzupassen, falls hierfür ein Erfordernis erkannt wird.

Wir wünschen ausdrücklich keine inhaltliche, wesentliche Änderung am Satzungstext, die einen großen Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen würde. Wir gehen davon aus, dass eine Anpassung der formalen Notwendigkeiten (aus „Stadt Speyer“ mache „Stadt Ingelheim“) keine nennenswerten Ressourcen der Verwaltung beanspruchen. Somit steht einer schnellen Beschlussfassung nichts im Wege. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Lakinger