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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Gestaltung des Renate-Wertheim-Platzes haben wir viel Herzblut und Geld investiert, um diesen Platz, zumindest aus meiner Sicht, zu einem der schönsten Plätze von Ingelheim zu machen. Leider muß ich feststellen, dass die Rasenflächen auf dem Platz mittlerweile immer mehr verwahrlosen. Das Gras steht mittlerweile an manchen Stellen bis zu 30 cm hoch und der Löwenzahn wuchert immer stärker. Dieser leider sehr traurige Zustand führt auch dazu, dass einige Hundebesitzer die Rasenflächen immer häufiger als Hundetoilette benutzen. Tagsüber liegen die Schüler auf dem Rasen, auf den abends die Hunde pinkeln.

Deshalb möchte ich Sie bitten, mir in der nächsten Bau- und Planungssitzung folgende Fragen zu beantworten:

  • Warum wird die Rasenfläche nicht mehr gepflegt?
  • Warum wird das Unkraut (z.B. Löwenzahn) nicht entfern? Wenn wir keine chemischen Mittel einsetzen, dann muß der Löwenzahn halt manuell herausgestochen werden.
  • Kann man nicht an den Rasenflächen Schilder aufstellen, um so das Pinkeln der Hunde zu verbieten?
  • Warum geht das Ordnungsamt den Beschwerden der Anlieger nicht nach?

Wir haben zwar beschlossen, Grünflächen weniger zu mähen, um so den Insekten mehr Nahrungsflächen zu bieten, aber hier trifft das ja wohl nicht zu. Hier gibt es, abgesehen vom Löwenzahn, ja nichts was blüht. Der ehemals wunderschöne, teppichartige Rasen wird wohl bald Geschichte sein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Beaury

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
die CDU-Stadtratsfraktion bittet Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Anfrage in der nächsten Stadtratssitzung:

Die Verwaltung hat die Ingelheimer Einzelhändler angeschrieben, um diese nach dem Bedarf weiterer Unterstützung in der Pandemie zu fragen. Wie lauten die Fragen? Gibt es bereits Rückmeldungen? Wann kann hierüber im Rat berichtet werden?

Können die Einzelhändler und Dienstleister des Stadtzentrums sowie in den Unterzentren in Zukunft zusätzlich in regelmäßigen Abständen aufgesucht werden, um sie zu ihren Ansichten und Erwartungen an die Stadt zu befragen, um so detaillierte Informationen (erfasst in systematischen Besuchsberichten) zu erhalten als es in den bisher bestehenden Formaten möglich ist?

Kann die Stadtverwaltung, kurzfristig Vorschläge unterbreiten, um die Angebote der Ingelheimer Einzelhändler und Dienstleister im Netz wie auch in den Printmedien sichtbarer zu machen als bisher, um hierdurch nach Möglichkeit bei der Überwindung der Nachteile gegenüber den großen Onlineanbietern zu unterstützen?

Plant die Verwaltung nach Rücknahme der Pandemiebeschränkungen, weitere zusätzliche verkaufsoffene Sonntage?

In den Zeiten der Pandemie bedingten Geschäftsschließungen hat sich gezeigt, dass die Online-Portale vieler, vor allem lokaler Ingelheimer Einzelhändler und Dienstleister verbesserungsbedürftig sind. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Verwaltung hinsichtlich der Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung beim Aufbau von Webshops, Onlineportalen, etc.?

Weist die Wirtschaftsförderung im Rahmen ihrer allgemeinen Beratung Ingelheimer Einzelhändler und Dienstleister insbesondere auf das rheinlandpfälzische Beratungsprogramm für den Mittelstand hin, bzw. vermittelt sie ggf. Kontakte zur ISB? Wenn ja, wie häufig ist dies der Fall?

Begründung: Vor dem Hintergrund der Pandemie ist es aus unserer Sicht wichtig, den Austausch mit den Einzelhändlern maximal zu intensivieren. Wir sind der Meinung, dass die Wirtschaftsförderung hier Erhebliches leisten kann.

Verkaufsoffene Sonntage werden von den Ingelheimer Einzelhändlern und Dienstleistern als Gelegenheit angesehen werden, Menschen aus dem Umkreis auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Einige von ihnen sehen die Kombination mit dem Ingelheimer Halben kritisch.

Für viele Einzelhändler und Dienstleister ist der Aufbau eines eigenen Portals auch wegen der damit verbundenen Kosten schwierig. Dies ist aber die Voraussetzung, um Schritte in Richtung Onlinehandel als zweites Standbein für die Zukunft zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christian Fröhlich

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Teil 3 der Antwort

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aufgrund des sog. Masterplans Straßenbeleuchtung werden und wurden in Ingelheim in zahlreichen Straßen die vorhandenen Straßenleuchten gegen moderne LED-Leuchten ausgetauscht.

Der Bund fördert die Umrüstung auf LED-Technik im Rahmen des Förderprogramms für die Umrüstung auf LED im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie). Das Förderprogramm gibt es schon seit einigen Jahren und wurde zuletzt am 1. August 2020 verlängert. Die Förderquote beträgt derzeit 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Daneben fördert das Land zurzeit die Umstellung im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur mit weiteren 20 %.

Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass Treibhauseinsparungen von mindestens 50 % durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden. Diese Voraussetzung könnte in vielen Fällen des Austauschs der Lampen im Stadtgebiet gegeben sein, da der Verbrauch moderner LEDLampen meistens nur noch ein Bruchteil (zum Teil weniger als %) des Verbrauchs der bisherigen NAV/HQL-Lampen beträgt.

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Stadtrates:

1. Für welche Maßnahmen der Umrüstung von Straßenbeleuchtungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit solche Fördermittel beantragt? Welche Fördermittel wurden der Stadt für die Umstellungen gewährt?
2. Falls keine Fördermittel beantragt wurden wird um entsprechende Erläuterung gebeten, wieso dies in den jeweiligen Fällen nicht praktiziert wurde?
3. Welche Umstellungen im Stadtgebiete stehen noch an und beabsichtigt die Verwaltung, für diese Maßnahmen Zuschüsse aufgrund der o. g. Förderprogramme zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Fürst

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

  • Antragsteller: Sascha Lakinger
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

Das Thema "Digitalisierung der Verwaltung" bekommt durch die aktuelle Corona-Krise einen gewaltigen Schub. Das im Juni 2020 vorgestellte Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht dafür erhebliche Mittel vor. Das Smart-City-Programm wird ausgebaut, damit mehr Kommunen digitaler werden. Die Digitalisierung der Verwaltung wird vorangetrieben u.a. mit 3 Mrd. Euro für Online-Behördengänge unterstützt. Die Dringlichkeit ergibt sich auch aus dem im Jahre 2017 beschlossene "Onlinezugangsgesetz“, wonach für Bund, Länder und Kommunen, die Verpflichtung besteht bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund zu verknüpfen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Verwaltungsleistungen sind in Ingelheim bereits digitalisiert, für welche ist eine Digitalisierung geplant, und wann werden diese online zur Verfügung stehen?

  2. Welche Prioritätensetzung wurde vorgenommen, um eine bevorzugte Digitalisierung der am häufigsten nachgefragten Leistungen sicherzustellen?

  3. Welche Anpassungen an die IT-Infrastruktur werden in Ingelheim notwendig? Gibt es dazu bereits eine Abschätzung des Kosten- und Zeitaufwandes?

  4. Welche Zuschüsse von Bund oder Land kann die Stadt Ingelheim für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen?

  5. In welchen Bereichen sind spezifische Lösungen für Ingelheim vorgesehen?

  6. Werden die Mitarbeiter der Verwaltung in das digitale Prozess Management eingebunden – etwa in Form einer Arbeitsgruppe?

  7. Damit Kommunen digitale Services von Bund bzw. Ländern mit nutzen können, müssen vor Ort standardisierte Schnittstellen vorhanden sein, damit die Antragsdaten möglichst maschinenlesbar weiterverarbeitet werden können. Wurden die Verwaltungsprozesse und vorhandene Software in der Stadtverwaltung analysiert, inwieweit diese bereits schnittstellenfähig sind?

  8. Für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sind eine Reihe von Basiskomponenten erforderlich, u.a. Nutzerkonten, Antragsmanager und Bezahlkomponenten. Solche Basiskomponenten werden den Kommunen vielfach seitens des jeweiligen Bundeslandes zur Verfügung gestellt. Steht die Stadtverwaltung bereits in Kontakt mit dem OZG-Koordinator des Landes Rheinland-Pfalz, um über wichtige OZG-Angelegenheiten informiert zu werden? Welche Basiskomponenten können vom Land zur Verfügung gestellt werden?

  9. Wer eine digitale Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich in der Regel über ein Nutzerkonto identifizieren. Mit dem Kooperationsvertrag vom 26. September 2018 vereinbarten das Land und die kommunalen Spitzenverbände, dass das bisherige kommunale RLP Service Konto das gemeinsame Servicekonto für die Landesbehörden und die Kommunen sein soll. Verfügt die Stadt Ingelheim über Informationen, wie viele Bürgerinnen und Bürger bereits über ein Online-Nutzerkonto verfügen?

  10. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten digitaler Verwaltungsleistungen zu informieren?

Sascha Lakinger

 

 

  • Eingereicht am: 08.06.2020
  • Antragsteller: Sascha Lakinger
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU

Am 18.02.2019 beantwortete die Verwaltung eine Anfrage der CDU und SPD- Fraktion zur Emission und Parkplatzsituation wie folgt:

„Mit den Parkhäusern „Neuer Markt“ und „Neue Mitte“ verfügt Ingelheim über ein ausreichend großes Parkplatzangebot im Innenstadtbereich. Sofern in der kING keine Veranstaltung stattfindet steht gerade das Parkhaus „Neuer Markt" zu weiten Teilen leer und könnte auch von den Gästen des Winzerkellers genutzt werden, zumal man in rund fünf Minuten zu Fuß von den beiden Parkhäusern zum Winzerkeller gegangen ist.

Bereits vorreservierte Gäste oder angemeldeten Gruppen können im Vorfeld leicht auf das Parkraumangebot in der Stadtmitte hingewiesen werden. Auch auf der Homepage des Winzerkellers könnte - zumindest in der Übergangszeit bis die neuen Parkplätze am bisherigen Feuerwehrstandort geschaffen sind - ein entsprechender Hinweis erfolgen. Organisatoren von Veranstaltungen im Winzerkeller sollen dazu angehalten werden, dies ebenfalls entsprechend an ihre Gäste zu kommunizieren. Mit dem Gastronomen werden Gespräche geführt, dass er seinerseits ebenso verfährt.

Als Anreiz, damit dieses ausreichend vorhandene Angebot an Parkplätzen in der Stadtmitte auch angenommen wird, ist es auch denkbar, die Parkgebühren für Gäste des Winzerkellers, die in einer Tiefgarage in der der Neuen Mitte parken, von der IKuM zu erstatten. Die IKuM steht solchen Überlegungen offen gegenüber. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es noch einige organisatorische und technische Fragen zu klären gilt. Neben einer direkten Erstattung der Parkgebühren, wäre es aus Sicht der IKuM auch denkbar, dass jeder Gast, der im Restaurant isst, gegen Vorlage seines Parkausweises einen Aperitif (oder sonst eine Kleinigkeit) kostenfrei bekommt, die der Gastronom dann allerdings der IKuM weiterberechnen würde“

Uns ist bekannt, dass dies im Aufsichtsrat der IKuM GmbH weiter thematisiert wurde. Aber damit der Stadtrat und die Öffentlichkeit dazu einen breiteren Einblick erhält, haben wir hierzu folgende Fragen:

  1. Werden vorreservierte Gäste oder angemeldete Gruppen auf das Parkplatzangebot in der neuen Mitte hingewiesen? Erfolgt ein Hinweis auf das Parkplatzangebot auf der Homepage des Winzerkellers? Werden die Veranstalter auf das Parkangebot in der neuen Mitte hingewiesen?
  2. Wurden Anreize zum Parken in der Stadtmitte aus der o.g. Antwort umgesetzt? Falls Nein, sind andere geplant? Falls ja, Welche Anreize wurden umgesetzt und wie werden sie angenommen?

Des Weiteren antwortete die Verwaltung:

„Es könnte eine „pauschale Parkgebühr" bei der Gastronomie-Rechnung in Abzug gebracht werden (z.B. 2 Euro). Den Differenzbetrag könnte sich der Gastronom dann wieder von der IKuM erstatten lassen. Mitarbeiter der IKuM und des Gastronomen sollten aus Sicht der IKuM die Möglichkeit erhalten, „Mitarbeiterparkplätze  - zu den gleichen  Konditionen wie die städtisch Bediensteten - in den Parkhäusern „ euer Markt  und/oder „Neue Mitte" zu erhalten, damit diese Personengruppe dazu animiert wird nicht im Umfeld des Winzerkellers zu parken. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Parkplätze in der Georg-Scheuing-Straße mit einer Parkscheibenregelung zu beschildern, so dass diese nicht mehr zum Dauerparken genutzt werden können“

  1. Ist eine der in der Antwort beschriebenen Vorschläge umgesetzt worden? Falls Ja, wie wird der Umgesetzte Vorschlag angenommen? Falls Nein, ist noch daran gedacht etwas davon umzusetzen?
  2. Die Ikum wollte nach der regulären Eröffnung ein Lärmgutachten im „Echtbetrieb“ in Auftrag geben. Ist das erfolgt?
  3. Wurden wie in der Antwort der Verwaltung ausgeführt mit dem Gastronom Nutzungsvereinbarungen zu den jeweiligen Veranstaltungsbereichen des Winzerkellers getroffen? Falls Ja, welche Vereinbarungen wurden getroffen?
  4. Hat die Ikum an beiden Seiten der Nordterrasse Glaswände zum Schallschutz angebracht? Falls Nein, warum nicht?

Sascha Lakinger