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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

hiermit stellen die Stadtratsfraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG/BLH den Antrag der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" (http://lebens-werte-staedte.de) beizutreten.

Begründung:

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr - auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen aber viel zu enge Grenzen gesetzt. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Die Initiative fordert deshalb den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Tempo 30 sorgt für einen besseren Verkehrsfluss und hierdurch für deutlich weniger Schadstoffausstoß. Tempo 30 sorgt für weniger Beschleunigungs- und Bremsvorgänge und somit für deutlich weniger Verkehrslärm. Tempo 30 verkürzt den Bremsweg eines Fahrzeuges drastisch im Vergleich zu Tempo 50 und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung Vision Zero, einen Straßenverkehr ohne Verletzte und ohne getötete Verkehrsteilnehmer.

Wir bitten um Beratung dieses Antrags in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.03.2023.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

die Stadtratsfraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG/BLH stellen den Antrag:

Der Stadtrat beschließt:

1. Alle städtischen Liegenschaften und Liegenschaften stadtnaher Gesellschaften werden so schnell wie möglich mit PV-Anlagen ausgestattet – mindestens jedoch 10 % der Liegenschaften pro Jahr. Hierzu sollen – dort wo technisch möglich und ökonomisch sinnvoll – nicht nur die Dächer sondern auch die Gebäudefassaden genutzt werden.

2. Für alle in Planung befindlichen und zukünftigen öffentlichen Bauvorhaben gilt eine PV-Pflicht.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.03.2016 hat die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen den Antrag zur Errichtung von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung auf allen städtischen Gebäuden und Gebäuden von stadtnahen Gesellschaften gestellt.

Im Rahmen des vom Stadtrat am 16.09.2019 verwiesenen Antrags zum Sofortprogramm Klimaschutz der Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, FWG/BLH und CDU vom 02.09.2019 wurde im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 21.01.2020 unter TOP 5.2 der Antragspunkt zur Errichtung von PV-Anlagen einstimmig als Beschlussempfehlung angenommen.

In der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2020 wurde von der Verwaltung zugesagt, bei allen neuen Bauvorhaben zu prüfen, ob PV-Anlagen realisiert werden können.

Auf unsere Anfrage vom 30.09.2021 bzgl. PV-Anlagen bekamen wir die Antwort, dass bisher nur ca. 10 % der Dächer von städtischen Liegenschaften für die CO2-freie Stromerzeugung mit Solarenergie genutzt werden, in den letzten 10 Jahren nur zwei PV-Anlagen bei Neubauprojekten realisiert wurden und acht PV-Anlagen in Planung waren.

Da die Eigenstromnutzung von Strom aus eigenen PV-Anlagen deutlich günstiger ist als Strom aus dem Netz zu beziehen, dient diese Maßnahme zur nachhaltigen Entlastung des städtischen Haushaltes. Darüber hinaus hat die Stadt auch die Aufgabe ihren BürgerInnen insbesondere beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorauszugehen.

Wir bitten um Beratung dieses Antrags in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.03.2023.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Lakinger

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 2.1.2023 fürchten die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz, dass Rheinland-Pfalz bei der Förderung der Biotechnologie wertvolle Zeit verliert. "Alle reden davon, wie wichtig Biotechnologie für Rheinland-Pfalz ist, doch wenn es an die konkrete Umsetzung geht, betreiben die Kommunen Kirchturmpolitik", sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK Rheinhessen, Günter Jertz, der Deutschen Presse-Agentur. Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, erwartet, die vom Land in Auftrag gegebene Studie zum Biotechnologie-Standort zu dem erwartbaren Ergebnis kommen wird, dass Rheinland-Pfalz Potenziale habe und es neben der Landeshauptstadt wichtige weitere Standorte gebe und diese vernetzt werden müssten. In einer früheren Presseerklärung im Jahr 2022 hatte die IHK Rheinhessen ausdrücklich auch Ingelheim in ein Vernetzungskonzept einbezogen.

Vorsitzende des Biotechnologie-Beirats der Landesregierung, der im März 2022 gegründet wurde, ist die die Deutschland-Leiterin von Boehringer Ingelheim, Sabine Nikolaus.

Wir bitten deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung:

  1. Sieht die Verwaltung Optionen der Stadt, sich an der Initiative Biotechnologiestandort zu beteiligen?
  2. Hat die Verwaltung nach den beiden Appellen der Industrie- und Handelskammern geprüft, welchen Beitrag die Stadt leisten kann?
  3. Hat sie Kontakte zu den Industrie- und Handelskammern aufgenommen und Gespräche geführt?
  4. Wenn ja, welches Ergebnis hatten die Gespräche?
  5. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass die Stadt Ingelheim aufgrund ihrer geografischen Lage, dem Standort der Fa. Boehringer, der Fa. Biocientia, sowie einiger Gesundheitsdienstleister gute Voraussetzungen hat, sich erfolgreich an der Initiative des Landes zu beteiligen?
  6. Welche Gewerbeflächen stehen außer dem ehemaligen Gelände „Schwaab" zur Verfügung?
  7. Wann ist mit einer Baureife des Gewerbegebietes Frei-Weinheim Ost zu rechnen? Von wann datiert der Einleitungsbeschluss?
  8. Welche potentiellen Gewerbegebiete bieten sich in den neuen Stadtteilen Wackernheim und Heidesheim an? Wann etwa können sie zur Verfügung stehen?
  9. Wie ist der Stand des Verfahrens des Gewerbegebietes westlich B 41? Wann etwa kann es zur Verfügung stehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Sascha Lakinger

  • Eingereicht am: 16.09.2022
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Leider sind die Antworten aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend. An zwei Stellen wird betont, dass eine turnusgemäße Pflege bereits jetzt gewährleistet ist. Wenn man sich in der Ingelheimer Gemarkung umsieht, muss man leider feststellen, dass dies keineswegs der Fall ist. Dies war überhaupt der Anlass, warum diese Anfrage gestellt wurde.Vielmehr scheint der letzte Satz der Antwort zu Frage 3 zuzutreffen, dass der Bauhof
die Arbeiten erst nach Fertigstellung des Pflegekonzeptes ausführen wird. Darauf zu warten halten
wir für fahrlässig was nicht zuletzt durch das jüngste Starkregenereignis bestätigt wurde.

Es ergeben sich für uns folgende Zusatzfragen mit der Bitte um Beantwortung:

  1. In welchen zeitlichen Abständen wurde und wird die Pflege der Gräben durchgeführt?
  2. Wie kann man sich erklären, dass zum Beispiel die Gräben in der Verlängerung der Schloßbergstraße und dem Münzengraben vollkommen zugewachsen sind  (siehe Bilder)?
  3. Welche Gewässer sind Gewässer der 3. Ordnung und werden von der AVUS unterhalten? Welche Gräben werden von der Stadt gepflegt?
  4. Bis wann wird die finale Pflegekonzept in den Gremien vorgestellt?
  5. Über das aktuelle Starkregenereignis (15.9.) berichtet die AZ, dass möglicherweise der „Erbacher Graben" zugewachsen war und so das Wasser nicht abfließen konnte. Trifft die Aussage in der AZ zu? Was hat die angekündigte „Klärung" ergeben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Manfried Bajorath

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

bedingt durch den Klimawandel ist bekanntermahen in der Zukunft unter anderem mit vermehrten Starkregenereignissen zu rechnen. Wenn man sich die diversen Entwässerungsgräben der Ingelheimer Gemarkung anschaut muss man des Öfteren feststellen, dass die Gräben verunreinigt oder/und voll zugewachsen sind. So zum Beispiel in der Verlängerung der Schlohbergstraße in Groß−Winternheim aber auch an anderen Stellen (siehe beigefügte Bilder).

Aus unserer Sicht sollten im Sinne der Vorsorge gegen Starkregenereignisse die Gräben regelmähig gereinigt werden.

Dazu folgende Fragen, mit der Bitte um Beantwortung bis zur nächsten Stadtratssitzung.

  1. Wird die Auffassung der CDU−Fraktion von der Verwaltung geteilt?
  2. Wer ist für die Reinigung der Gräben zuständig?
  3. Gibt es Gründe, die gegen eine regelmähige Reinigung der Entwässerungsgräben sprechen? Falls dies nicht der Fall sein sollte: Wie können wir zukünftig sicherstellen, dass eine regelmähige Reinigung erfolgt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grühen

Manfried Bajorat

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort