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Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Mainz-Bingen begrüßt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Stärkung der Wirtschaft: „Die Große Koalition hat ein ausgewogenes Paket aus schnell wirkenden Nachfrageimpulsen, Überbrückungshilfen für krisengeschädigte Unternehmen und strukturellen Verbesserungen geschnürt. Das wird Deutschland insgesamt wettbewerbsfähiger machen und kommt auch unserer heimischen Wirtschaft zugute. Das Konjunkturpaket ist ein wichtiges und gutes Signal an unsere Unternehmen und Verbraucher“, so Hans-Christian Fröhlich, Vorsitzender der MIT Mainz-Bingen.

Die MIT Mainz-Bingen begrüßt insbesondere die steuerlichen Maßnahmen und die Absenkung der Energiekosten. Positiv sei auch, dass trotz der sich abzeichnenden Defizite in den Sozialversicherungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun wüssten, dass die Beiträge nicht steigen werden.

Die MIT Mainz-Bingen begrüßt ferner, dass die MIT-Forderung einer deutlichen Verbesserung bei der steuerlichen Verlustverrechnung umgesetzt wird. „Das bringt unseren Unternehmen schnell Liquidität“, so Fröhlich. Die MIT Mainz-Bingen begrüßt darüber hinaus die Erleichterungen bei Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren, die strukturellen Verbesserungen im Steuerrecht und die geplanten Investitionen in digitale Infrastruktur sowie die Bürokratieerleichterungen.

Fröhlich mahnt jedoch eine schnelle Umsetzung des Rettungsfonds an: „Der Rettungsfonds hilft gerade den mittelständischen Unternehmen mit großen Umsatzeinbrüchen. Wir müssen bei der Umsetzung auch darauf achten, dass größere Familienunternehmen bis 500 Mitarbeiter und auch mehrere Unternehmen eines Eigentümers vom Rettungsfonds profitieren.“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.

„Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Länder, in denen die Städte und Gemeinden verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU im Stadtrat Sascha Lakinger. Der Bund der Steuerzahler hat es jüngst richtig zusammengefasst: „Rheinland-Pfalz wird das letzte Reservat für unbelehrbare Beitrags-Dinosaurier“. Die meisten Bundesländer seien mittlerweile dazu übergegangen, die Beitragserhebungspflicht für die Kommunen aufzuheben oder die Ausbaubeiträge gesetzlich abzuschaffen. Dafür gibt es nach Auffassung der CDU gute Gründe. Das Ausbaurecht sei äußerst komplex, führe zu unbefriedigenden und ungerechten Ergebnissen und lande häufig vor Gericht, erklärte Ratsmitglied Christian Fürst. Die Erhebung von Ausbaubeiträgen sei zudem mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Daher hat die CDU-Fraktion jüngst mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Resolutionsantrag im Stadtrat eingebracht, mit dem das Land aufgefordert werden sollte, die gesetzliche Pflicht der Städte und Gemeinden, Beiträge zu erheben, abzuschaffen.

Die von der Landesregierung ins Spiel gebrachte Pflicht zur Einführung wiederkehrender Beiträge ist nach Auffassung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Manfried Bajorat keine Alternative, da die Belastungen nur anders verteilt würden. Da Ingelheim aller Voraussicht nach in verschiedene Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden muss, sind in den Stadteilen auch große Unterschiede bei den jährlichen Abgabenbelastungen zu befürchten.

Auch würde es nach Auffassung der CDU nicht zu einer Belastung der Mieter kommen, da in Ingelheim eine Erhöhung der Grundsteuer, die auf Mieter umgelegt werden kann, in absehbarer Zeit nicht in Betracht komme. Vielmehr hat der Stadtrat zur Entlastung der Grundstückseigentümer wie auch der Mieter mit Absicht die Grundsteuer ausdrücklich sehr niedrig angesetzt. Christian Fürst argumentiert, dass Ausbaubeiträge die Objektkosten verteuern und diese sich mittelbar erhöhend auf die Mieten auswirken würden.

Die CDU-Fraktion bedauert es, dass der Stadtrat die Resolution von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nicht angenommen hat. Sie will dennoch das Anliegen „am Kochen halten“ und hat ein Gespräch mit der CDU-Landtagsfraktion vereinbart, um auszuloten, in welcher Weise auf die Landesregierung eingewirkt werden kann, um im Gesetzgebungsverfahren doch noch die Aufhebung der Pflicht der Erhebung von Ausbaubeiträgen zu erreichen.

Christian Fürst

  • Eingereicht am: 06.03.2020
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU, Grüne, FWG/BLH

Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes Rheinland-Pfalz hat am 11. Februar 2020 in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Ärztliche Bereitschaftspraxis mit Wirkung vom 30. Juni 2020 geschlossen werden soll. Dies ist aus der Sicht der Fraktionen und Einzelvertreter des Ingelheimer Stadtrates nicht akzeptabel.

Die Schließung der Bereitschaftspraxis in Ingelheim bringt lange Fahrtwege und längere Wartezeiten für Hilfesuchende mit sich. Insgesamt 9.000 Besuche und Anrufe pro Jahr am Ingelheimer Standort sollen nun zusätzlich von den Bereitschaftspraxen in Mainz und Bingen aufgefangen werden.

Die Patientinnen und Patienten müssen mit einer deutlichen Verschlechterung der ärztlichen Versorgung in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden rechnen.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Resolution der Fraktionen und Einzelvertreter des Ingelheimer Stadtrates „Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Ingelheim stoppen“ und zeigen mit ihrer Unterschrift, dass Sie den Fortbestand der Ärztlichen Bereitschaftspraxis in Ingelheim wollen.

Die Unterschriftslisten werden breit gestreut und sollen am 15. April 2020 bei Manfried Bajorat, der Ansprechpartner der Initiative aller Fraktionen und Einzelvertreter des Stadtrates Ingelheim ist, abgegeben werden.

Gemeinsame Aktion aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen

  • Eingereicht am: 21.02.2020
  • Antragsteller: Gemeinsamer Antrag von CDU, FWG/BLH und Grünen
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU, Grüne, FWG/BLH

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

Sehr geehrte Frau Brühl, Sehr geehrter Herr Laur,

Bezugnehmend auf die E-Mail von Frau Mattern vom 07.01.2020 gehen wir auf die übermittelten Fragestellungen wie folgt ein:

Nachdem in der letzten Ausschusssitzung augenscheinlich ein Dissens hinsichtlich der Frage herrschte, was unter einem Rahmenplan zu verstehen sein sollte, formulieren wir unsere Vorstellung in Anlehnung an die von der Stadt Wiesbaden genutzten Definition wie folgt:

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotenziale eines Stadtteils oder eines abgegrenzten Teilbereichs innerhalb des Stadtgebietes auszuloten und Perspektiven für dessen weitere Nutzung und Gestaltung darzustellen. Er dient in erster Linie dazu, die mittelfristigen Ziele der Stadtentwicklung zu formulieren und dies auch im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren.

Der Rahmenplan entfaltet seine besondere Wirkung in Gebieten, die dem Strukturwandel unterworfen sind oder in denen große städtebauliche Projekte geplant sind, die mit Hilfe einer Rahmenplanung in das Gesamtgefüge eines Stadtteils integriert werden. Manchmal wird dazu auch mit unterschiedlichen Szenarien gearbeitet, wenn man variabel auf mögliche zukünftige Entwicklungen reagieren will. Oft dienen Rahmenplanungen als substanzielle Grundlage für daraus zu entwickelnden Bebauungspläne.

Folgende Merkmale erscheinen uns also für einen Rahmenplan von Bedeutung:

  • Er ist ein Informelles Planungsinstrument.
  • Er vermittelt Perspektiven für die weitere Nutzung und Gestaltung des Planungsgebiets.
  • Er zeigt (ggf. auch mit Alternativen) Potentiale der Stadtentwicklung auf, also die Gesamtheit aller vorhandenen verfügbaren Mittel und Möglichkeiten.
  • Er formuliert Ziele der Stadtentwicklung.
  • Er eignet sich als mögliche Grundlage für Bebauungspläne.
  • Er ist ein gutes Instrument der unmittelbaren Bürgerbeteiligung unter Wahrung der Entscheidungsbefugnisse des Rates.
  • Er ist nicht völlig unverbindlich. Wo Abweichungen vom derzeit Machbaren erfolgen, sollte das klar gekennzeichnet sein (Bsp.: Überplanung von Naturschutzgebieten)
  • Die von ihm aufgezeigten Potentiale sollen nicht nur einigermaßen realistisch machbar sein, sondern stellen tatsächlich den Wunsch des Rates dar.
  • Er ist thematisch nicht beschränkt. Allgemein fehlen unseres Erachtens vor allem die klaren Ziele zu den sozialen Themen, wie wir Aufenthaltsqualität für Jung und Alt schaffen wollen und wodurch, zur Belebung der Wirtschaft, zu Kitas und Altenheimen, zu erwartbaren Verkehrsströmungen und wie wir ihnen begegnen, zu Risiken (Hauptstraße durch Stadtmitte), zu Geschäften, zu den Funktionserfüllungen der Planbereiche im Stadtteil untereinander u.s.w.

Dies vorweg geschickt nachstehend noch einige konkrete Vorstellungen, konkret wo der bisherige Entwurf ergänzt bzw. nachgebessert werden sollte, ehe er erneut zur Abstimmung gestellt werden kann:

  • Die aktuelle Planung zum Dammumbau muss integriert sein. Erst dann kann über eine Gestaltung des Stadttores Nord diskutiert werden.
  • Wir möchten eine Stellungnahme der für Hochwasserschutz zuständigen Landesbehörde betreffend der Wohngebäude ersatzweise für den Damm im Bereich der ehemaligen Hafenbetriebe. Dann erst kann über eine etwaige Wohnbebauung des Gebiets entschieden werden.
  • Die Positionierung der Ortsmitte, durch deren Mitte die Rheinstraße laufen soll, wird abgelehnt. Sie sollte stattdessen im Thornschen Gelände angesiedelt werden. Alternativen sollten diskutiert werden.
  • Ein durchgehender Belag / ein niveaugleicher Ausbau in der Rheinstraße erscheint bei der vorhandenen und der zu erwartenden Verkehrsdichte zu gefährlich für Fußgänger und wird daher abgelehnt.
  • Die Fläche „Entwicklung Umfeld ehemalige Aussegnungshalle“ soll überprüft und ggf. erweitert werden im Hinblick auf die veränderte Bestattungskultur (Urnenbestattung).
  • Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob man im Bereich der Querspange Brüder-Grimm-Straße im Zusammenhang mit der Überplanung des Norma-Gebäudes einen unterirdischen Quartiersparkplatz herstellen kann.
  • Im Bereich Stadttor Süd bitten wir um Erstellung eines Schallschutzgutachtens für das Heranrücken der Wohnbebauung an den Verkehrsknotenpunkt Konrad-Adenauer-Straße / Rheinstraße. Zudem muss die aktuelle Planung des LBM in die Rahmenplanung eingepflegt werden.
  • Die Überplanung naturschutzrechtlich geschützter Flächen in der Rahmenplanung soll unterbleiben. Etwaige Ausnahmen davon sind durch Stellungnahmen der entscheidungsbefugten Aufsichtsbehörden vorab zu untermauern.
  • Im Rahmenplanentwurf fehlen bislang Gemeindebedarfsflächen für Alten- und Kinderbetreuung. Diese muss noch ergänzt werden.

Wir bedauern es, dass die Stadtverwaltung in den letzten Monaten wiederholt Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses hat ausfallen lassen und regen an, offene Fragen oder auch Diskussionsbedarfe wieder mehr in der Sitzung zu behandeln.

Gemeinsamer Antrag von CDU, FWG/BLH und Bündnis 90/Die Grünen

  • Eingereicht am: 18.02.2020
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU, Grüne, FWG/BLH

Durch eine Pressemeldung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) vom 11. Februar 2020 wurden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingelheim und ihres Umlandes darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Rheinland-Pfalz vier ärztliche Bereitschaftsdienste, eine davon in Ingelheim, aufgelöst und in die benachbarten Dienste integriert werden sollen.

Die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Ingelheim kritisieren die Entscheidung der KV Rheinland-Pfalz auf das Schärfste und fordern die Verantwortlichen auf, die geplante Schließung der Ingelheimer Bereitschaftspraxis zu revidieren.

Vor allem für ältere Menschen und Familien aus Ingelheim und der näheren Umgebung ist eine deutliche Verschlechterung der Erreichbarkeit eines ärztlichen Notdienstes zu befürchten.
Die schnelle ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Nachtstunden und am Wochenende wird nicht mehr gewährleistet sein.
Die Menschen müssen nach Bingen oder Mainz fahren und damit längere Wege und längere Wartezeiten auf sich nehmen.
Gerade der Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes am Ingelheimer Krankenhaus hat sich bewährt. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte wurde die Bereitschaftszentrale gut in Anspruch genommen und wird in Zukunft noch stärker, aufgrund zu erwartender wachsender Einwohnerzahlen, frequentiert werden.

Deshalb will der Stadtrat mit der Kassenärztlichen Vereinigung kurzfristig folgende Fragen erörtern mit dem Ziel, die getroffene Entscheidung zu revidieren:

  • Kann die KV bestätigen, dass der Ingelheimer Bereitschaftsdienst in sehr hohem Maß in Anspruch genommen wird?
  • Wie hoch ist das Defizit der Ingelheimer Bereitschaftspraxis?
  • Welche Gründe haben die KV veranlasst, den Standort Ingelheim schließen zu wollen?

Der Stadtrat hält es für ein berechtigtes Anliegen, dass die KV die Gründe für ihre Entscheidung offen legt und mit den gewählten Vertretern der Stadt diskutiert. Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass die KV nicht alle wesentlichen Argumente für einen Beibehalt des Bereitschaftsdienstes berücksichtigt hat und will mit der KV eine Lösung zur Standortsicherung suchen.

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