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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

bedingt durch den Klimawandel ist bekanntermahen in der Zukunft unter anderem mit vermehrten Starkregenereignissen zu rechnen. Wenn man sich die diversen Entwässerungsgräben der Ingelheimer Gemarkung anschaut muss man des Öfteren feststellen, dass die Gräben verunreinigt oder/und voll zugewachsen sind. So zum Beispiel in der Verlängerung der Schlohbergstraße in Groß−Winternheim aber auch an anderen Stellen (siehe beigefügte Bilder).

Aus unserer Sicht sollten im Sinne der Vorsorge gegen Starkregenereignisse die Gräben regelmähig gereinigt werden.

Dazu folgende Fragen, mit der Bitte um Beantwortung bis zur nächsten Stadtratssitzung.

  1. Wird die Auffassung der CDU−Fraktion von der Verwaltung geteilt?
  2. Wer ist für die Reinigung der Gräben zuständig?
  3. Gibt es Gründe, die gegen eine regelmähige Reinigung der Entwässerungsgräben sprechen? Falls dies nicht der Fall sein sollte: Wie können wir zukünftig sicherstellen, dass eine regelmähige Reinigung erfolgt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grühen

Manfried Bajorat

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Angelegenheit wurde an mich herangetragen. Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Anfrage betreffend die Grundstücksangelegenheiten am Budenheimer Weg. Konkret geht es um die Hangfläche von der Einfahrt zur EDEKA kommend bis zum Ende, der am Hang angrenzenden ca, 10 - 12 Häuser im Baugebiet Wohnpark Uhlerborn.

  1. 2002 als die Häuser vom Wohnpark verkauft wurden, war die Grundstückgrenze der Beginn des Hanges! Wo verläuft die Grundstücksgrenze der Häuser heute?
  2. Wem gehört der Hang mit dem Baum und Strauchbewuchs?
  3. Die Anwohner nutzen den Hang bis zum Budenheimer Weg. Zu Zeiten der Verbandsgemeinde Heidesheim wurde eine solche Nutzung durch die Kreisverwaltung untersagt.
    1. Was für Gründe sprachen damals gegen eine Nutzung?
    2. Wer hat den Anwohnern erlaubt, den Hang privat zu nutzen?
    3. Aus welchen Gründen wird die Nutzung des Hangs heute erlaubt?
    4. Sind die damaligen Hinderungsgründe entfallen?
    5. Wer haftet bei Schäden, die sich über die gesamte oder nur teilweise Hanganlage erstrecken?

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Schleuß

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
im Sommer 2021 wurde die Feuerwehrzufahrt am alten WBZ erneuert. Einige Wochen später wurden die Arbeiten meines Wissens nach, ein zweites Mal durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung:

  1. Was waren die Gründe für die zweimalige Instandsetzung der Fläche?
  2. Wie hoch waren die Baukosten für die erste und die zweite Baumaßnahme?
  3. Ist der ausgewiesene Behindertenparkplatz aus Sicht der Verwaltung geeignet für Rollstuhlfahrer?


Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Stritter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung:

  1. Wie hoch war der Frühjahrsrotwildbestand in Forstrevier Emrichs Hütte?
  2. Wie hoch sind die festgelegten Abschusszahlen beim Rotwild?
  3. Wie weit wurde der für das lfd. Jagdjahr erstellte Abschussplan erfüllt?
  4. Ist es richtig, dass im Januar 2022 eine Drückjagt durchgeführt wurde?
  5. Wenn ja, nach meiner Kenntnis verzichten viele Jagdreviere auf die Durchführung einer Drückjagt während dieses Zeitraumes. Was waren die Gründe für die Durchführung?

Mit freundlichen Grüßen

Gerlinde Stritter

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort

Teil 3 der Antwort

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses stellen wir folgende Fragen:

  1. Warum wurde der Befreiungsantrag zum Bauvorhaben Joachim Bockius, Schubertstraße 25, nicht im Bau- und Planungsausschuss behandelt?
  2. Entspricht der Negati bescheid vom 13.10.2021 zu dem Az. 60/2-13/21bv-fs nebst seinen Gründen auch Ihrem planerischen Gestaltungswillen als Oberbürgermeister?
  3. Liegt die Ablehnung der Verwaltung an einem nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplan?
  4. Falls ja, wann ist geplant den B-Plan zu überarbeiten?
  5. Wie viele weitere Bauvoranfragen wurden ab dem 01.01.2020 ohne Beteiligung des Bauund Planungsausschusses negativ beschieden?
  6. Wie soll / kann aus Ihrer Sicht das Ziel der angemessenen Nachverdichtung zeitnah erreicht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Lakinger

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort